Die Seynstahl GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Sebastian Seynstahl & Lukas Bräutigam, Rudolf-Diesel-Str. 8, 97318 Kitzingen – im Folgenden „Seynstahl GmbH“ genannt – bietet Reinigungen von Photovoltaik-Anlagen an.

Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen Elektro Seynstahl und dem jeweiligen Kunden so weit und gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln.

1 Geltungsbereich, Änderung 

Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Seynstahl GmbH und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nur im Einzelfall anerkannt, wenn diesem durch die Seynstahl GmbH ausdrücklich zugestimmt wurde. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck vornimmt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer müssen, um die Plattform nutzen zu können, ihren Geschäftssitz in Deutschland haben. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten: individuelle Vereinbarungen Teil B dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen Teil A dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Regelungen

2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

Der jeweilige Vertrag kommt durch Bestätigung des von der Seynstahl GmbH unterbreiteten Angebots in Textform durch den Kunden zustande. Der Umfang der von der Seynstahl GmbH zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden. Termine für die Leistungserbringung werden nach Beauftragung grundsätzlich von den Parteien gemeinsam vereinbart, es sei denn, ein Termin ergibt sich bereits aus dem Angebot. Kommt die Seynstahl GmbH mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Seynstahl GmbH eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält. Der Leistungsort ist grundsätzlich am angegebenen Ort des Kunden, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

3 Pflichten des Kunden Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Projekt- und Leistungsbeschreibungen, den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarten, von der Seynstahl GmbH zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorangegangenen Ziffern gegenüber der Seynstahl GmbH geltend machen, wird die Seynstahl GmbH den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, die Seynstahl GmbH insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, die Seynstahl GmbH bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit die Seynstahl GmbH kein Mitverschulden zur Last fällt.

4 Stornierung

Bei einer Stornierung eines Auftrages fallen folgende Stornierungskosten an:

– Bis 31 Tage vor dem vereinbarten Termin ist diese kostenfrei.

– Ab 31 Tage bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin beträgt die Stornogebühr 30 % des Gesamtpreises.

– Ab 14 Tage bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin beträgt die Stornogebühr 50 % des Gesamtpreises.

– Ab 7 Tage vor dem vereinbarten Termin beträgt die Stornogebühr 75 % des Gesamtpreises.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass der Seynstahl GmbH nur ein geringer Schaden entstanden ist.

5 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

Alle Preise verstehen sich als Brutto-Europreise. Die Abrechnung erfolgt gemäß der vertraglichen Vereinbarung. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber der  Seynstahl GmbH in Textform zu erheben. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gelten Rechnungen von der Seynstahl GmbH als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Der Verbraucher wird in der Rechnung auf diese Folge noch einmal separat hingewiesen. Ab Verzug hat der Kunde die Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu tragen, wenn er Verbraucher ist. Ansonsten betragen die Verzugszinsen 9 % über dem Basiszinssatz. 6 Haftung Die Seynstahl GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet die Seynstahl GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von der Seynstahl GmbH. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach der Ziffer 2 dieser Klausel auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Seynstahl GmbH schuldet nicht den von Kunden erhofften oder angestrebten Erfolg der beauftragten Leistungen. 7 Datenschutz, Schweigepflicht Die Seynstahl GmbH ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die ihr im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Seynstahl GmbH übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten. Die Seynstahl GmbH ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

8 Höhere Gewalt

Die Seynstahl GmbH ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, sowie behördliche Maßnahmen.

 

9 Schlussbestimmungen

Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Jede Partei ist berechtigt, Änderungen der vertragsgegenständlichen Leistungen zu fordern, insbesondere wenn sich die Leistungsanforderungen während der Vertragslaufzeit ändern. Die jeweils andere Partei wird dem Änderungsverlangen (Change-Request) dann nachkommen, wenn ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Leistungsfähigkeit zumutbar und ihr originärer Geschäftsauftrag dadurch nicht gefährdet ist. Jeder Change-Request ist in Textform zu formulieren und der jeweils anderen Parteien zur Prüfung und Umsetzung vorzulegen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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